Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz viele empfohlene Impfungen ohne Anrechnung an die Franchise.
Für diese Impfungen entstehen Ihnen keine Franchise-Kosten. Der gesetzliche Selbstbehalt bleibt bestehen.
Die Regelung basiert auf der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Art. 12a sowie den offiziellen Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG).
Welche Impfungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Kostenübernahme gilt für prophylaktische Impfungen gemäss BAG-Empfehlungen.
Ob eine Impfung übernommen wird, hängt vom Alter, vom Gesundheitszustand und vom individuellen Risikoprofil ab.
Zu den häufig übernommenen Impfungen gehören unter anderem:
Basis- und Auffrischungsimpfungen
• Diphtherie
• Tetanus
• Pertussis (Keuchhusten)
• Poliomyelitis
Standard- und Schutzimpfungen
• Masern
• Mumps
• Röteln
• Varizellen (Windpocken)
• Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
• Rotavirus
Atemwegs- und Risikogruppen-Impfungen
• Influenza (Grippe)
• Pneumokokken
• RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus – gemäss BAG-Indikation)
Weitere empfohlene Impfungen
• Hepatitis B
• Hepatitis A (bei medizinischer Indikation)
• HPV (Humane Papillomaviren)
• FSME (Zeckenimpfung)
• Meningokokken (ACWY / B)
• Herpes Zoster (Gürtelrose)
• COVID-19
• Mpox
• Tollwut (bei medizinischer Indikation)
Hinweis: Diese Liste ist nicht abschliessend. Massgebend sind die jeweils gültigen BAG-Empfehlungen gemäss Art. 12a KLV.